Gar nicht so

TEUER

Im Leben eines Menschen gibt es hin und wieder Situationen, da wird man mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Oft wünscht man sich da etwas mehr Sicherheit, und man weiß im Grunde auch, wer sie einem geben kann: Ein Rechtsanwalt muss her! Äh ... müsste her! Wenn er denn bezahlbar wär!

Um die Rechtsanwaltsvergütung ranken sich die furchtbarsten Mythen und Legenden. Bei Forderungen unter EUR 1.000, so hört man oft, lohne die Beauftragung ohnehin nicht. Wenn der Anwalt überhaupt so gnädig sei, das Mandat anzunehmen, koste das mehr als die Sache wert ist. Aus der gesetzlichen Bestimmung, dass ein erstes Beratungsgesräch nicht teurer sein darf als EUR 190 netto, wird der Umkehrschluss entwickelt, ein erstes Beratungsgespräch koste regelmäßig EUR 190 netto.

Oft werden dann die Anwälte erst engagiert, wenn sämtliche Karren und Kinder tief im Dreck bzw. Brunnen stecken. Das macht die Sache nicht einfacher und nicht billiger. Dabei gilt auch beim Anwalt "Fragen kostet nix" - zumindest wenn sich das Fragen auf die zu erwartenden finanziellen Risiken bezieht, denn Gerichts- und Anwaltskosten sind weitgehend gesetzlich normiert und lassen sich daher gut kalkulieren. Wer berechtigt ist, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen (z. B. ALG-II-Empfänger), zahlt für Beratung und Vertretung nur 10 Euro. Und auch ein sündhaft teures Gerichtsverfahren ist finanzierbar, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird - und dafür muss man dank der recht hohen Freibeträge beileibe nicht erst in alten Lumpen unter der nächsten Brücke nächtigen.

Ich darf mich dann mal empfehlen.

Hans Joachim Faber

Rechtsanwalt

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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Ostenallee 53, 59063 Hamm. Die anwaltliche Tätigkeit ist in verschiedenen Rechtsnormen geregelt, welche auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden können. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE 228694157.